Nach den Beschlüssen der MPK hat das Land NRW eine neue Coronaschutz-Verordnung veröffentlicht, sie tritt am 4.12. in Kraft.
Buchhandlungen gehören mit der neuen Verordnung zum täglichen Bedarf (§4 (2) Punkt 1). Das heißt, es müssen keine Einlasskontrollen in der Buchhandlung stattfinden; es gilt weiterhin die Maskenpflicht und Abstandsregel.